§ 15 Absatz 1 VerpackG

Informationen zu § 15 Absatz 1 VerpackG

Sehr geehrte Geschäftspartner,

 gemäß § 15 Absatz 1 VerpackG müssen alle gewerblichen und privaten Endverbraucher ab dem 3. Juli 2021 über die Rückgabemöglichkeit der nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie den Sinn und Zweck dieser Möglichkeit informiert werden.

 Dies nehmen wir zum Anlass, Sie als unseren Kunden darüber zu informieren, dass wir sämtliche Einweg-Transport- und -Großverbraucherverpackungen, die Bestandteil unserer Warensendungen sind, am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen und diese der Verwertung zuführen. Die Art und Weise einer derartigen Rückgabe wird zudem vorab auf die jeweiligen Anforderungen und Möglichkeiten abgestimmt.

 Ergänzend weisen wir darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, die o.g. Einweg-Verpackungen an uns zurückzugeben. Die Entscheidung darüber, ob Sie diese Verpackungen an uns zurückgegeben oder nicht, liegt allein bei Ihnen. Sofern Sie von der o.g. Rückgabemöglichkeit keinen Gebrauch machen, gehen wir davon aus, dass Sie die Verpackungen in Eigenregie der Verwertung zuführen.

 Alle Mehrwegverpackungen (z.B. Europaletten, etc.) müssen wie bisher an uns zurückgegeben werden.

 Bitte sprechen Sie uns an, sofern Sie hierzu noch Fragen haben sollten.

 Freundliche Grüße

 mdexx fan systems GmbH